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Recht auf Asyl

In Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist das Asylrecht festgeschrieben. Es besagt, dass jeder Mensch das Recht besitzt, in einem anderen Land vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Die Verfolgung kann politischer, rassistischer, religiöser oder anderer Art sein. Den Asylsuchenden wird durch das Asylrecht den unversehrten Aufenthalt und die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Entfaltung garantiert.
Die Asylpolitik ist in Deutschland ein brisantes Thema in der Politik. Dabei gelten die betreffenden Regeln für die gesamte Europäische Union. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll sicherstellen, dass die Asylsuchenden in allen EU-Mitgliedstaaten gleich behandelt und nach einheitlichen Standards geprüft werden. Dieses System besteht aus mehreren Richtlinien (Aufnahmerichtlinie, Asylverfahrensrichtlinie, Qualifikationsrichtlinie) und Verordnungen (Eurodac- und die Dublin-III-Verordnung).
Möchte man in Europa Asyl beantragen, muss man sich seit 2003 an die Dublin-Verordnung halten. Diese besagt, dass Geflüchtete in dem Land Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Einzig dieser EU-Staat ist für den Asylantrag zuständig.

Die Dublin-Verordnung

Dubllin-Verordnung
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Verfahren soll gewährleisten, dass jeder Antrag nur einmal geprüft werden muss. Momentan gilt die Dublin-III-Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.
Nur in bstimmten Ausnahmen kann man in einem anderen Land als dem Erstankunftsland Asyl beantragen, etwa aufgrund schwerer Krankheit oder bei Familienzusammenführung.

Die aktuelle Lage

Die vielen Asylsuchenden ab 2014/2015 zeigten die Schwächen des EU-Aslysystems auf, weswegen das Dublin-System erneuert werden soll. Bislang wurden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament jedoch noch nicht aufgenommen.
Im Jahr 2018 wurden 634 700 Asylanträge in der EU gestellt. Im Jahr 2017 gab es 728 470 Anträge und 2016 fast 1,3 Millionen. 2018 erhielten 333 400 Menschen in EU-Ländern Schutz (Rückgang von 40% im Vergleich zu 2017).
2018 mussten sich täglich 37 000 Menschen auf die Flucht begeben. Zwischen 2004 und 2013 sind bei dem Versuch, von Nordafrika über das Mittelmeer nach Europa zu kommen, mehr als 6 200 Menschen ums Leben gekommen. Seit 2016 ertranken 10 000 Menschen auf der Flucht.
Seit dem 01. August 2019 gilt in Deutschland ein neues "Migrationspaket". In diesem wird eine Verschärfung des Asylrechts geregelt. Gleichzeitig soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte erleichtern.

Die Dublin-Verordnung zur Handlungszeit des Romans

Im Roman wird die Umbruchszeit der Dublin-II- zur Dublin-III-Verordnung geschildert. Die neue Verordnung war ab dem 01. Januar 2014 anzuwenden. Zu den Änderungen gehört, dass das System, das die Fingerabdrücke der Asylsuchenden abspeichert, nunmehr mit weiteren Daten beliefert wird. Darüber hinaus erhalten Polizei und Sicherheitsbehörden Zugang zu den gespeicherten Daten.

Kritiken am Asyl-Verfahren

Die Beibehaltung des Dublin-Verfahrens sorgte für viel Kritik, da allen südlichen EU-Staaten (Italien, Spanien, Griechenland) eine höhere Verwantwortung bezüglich der Registrierungen auferlegt wurde. Für die Geflüchteten wird die Residenzpflicht oftmals als sehr streng beschrieben. Sie legt fest, dass sich die Asylsuchenden in einem gewissen Gebiet aufhalten müssen. In Deutschland (im Gegensatz zu andereren EU-Staaten) muss man sogar Bußgeld zahlen, wenn man gegen die Richtlinie verstößt.
Abhängig von den vier Schutzarten für Asylsuchende (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot), über die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet, regelt sich die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Wurde nur ein Abschiebungsverbot festgestellt, muss bei jedem Einzelfall geklärt werden, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden kann. Personen, die eine Duldung besitzen, dürfen keiner Beschäftigung nachgehen.

Die Not auf hoher See

Rettungsring
Bild von Carlos Alcazar auf Pixabay

Die Zahl der Geflüchten, die sich für die Mittelmeerroute entscheiden, ist seit 2016 stark gesunken. Dennoch bleibt dieser Weg die tödlichste Seeroute der Welt.
Aktuell wird der EU Untätigkeit aufgrund der vielen Schiffsunglücke vorgeworfen. Seit März 2019 ist die staatliche deutsche Seenotrettung ausgesetzt, da sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf ein System zur Verteilung der Geflüchteten einigen können. Doch schon der Weg zum Mittelmeer ist sehr gefährlich. Viele Menschen verdursten auf ihrem Weg durch die Sahara zur libyschen Küste. In der Wüste sterben etwa dreimal so viele Geflüchtete wie auf dem Mittelmeer.


Stand: 31.12.2019. Sämtliche Informationen sind den Quellen entnommen, die rechts aufgelistet werden.